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das Projekt Kongeriget Lillemark hat nun nach 3 1/2 Jahren sein Ende gefunden.
Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)
Alles Gute!
Die Lillen
Den habe ich in der Tat. Die Dronning wird hoffentlich dazu im Stande sein geeignete Kandidatinnen und Kandidaten auch ohne einen Vorschlag des Adelsråds zu benennen und die Rechtssprechung würde ich entsprechend beim Hof ansiedeln.
Mit Verlaub, Frau Fynbo, aber die Königin hat schon genug Pflichten zu erfüllen. Desweiteren würde bei ihrem Vorschlag die Verantwortlichkeit für die Jurisdiktion ganz allein bei ihr liegen - neben ihrer Eigenschaft als fürsorgliches Staatsoberhaupt. Wenn Sie schon gegen Machtkonzentration protestieren, dann bitte nicht nur selektiv auf den Adelsråd bezogen. Danke!
Wenn die Dronning das könnte, könnte sie auch einen Statskommissær ernennen.
Seit wann ist denn der Adelsråd zum Heilsbringer der Nation empor gestiegen?
Ist es nicht, aber derzeit der einzige politisch aktive Spieler. Ich persönlich bin zwar ein Anhänger der Monarchie, aber ich halte einen unkontrollierten Adelsråd auch nicht für die beste Lösung.
Wenn wir den Entwurf des Herzogs af Keasson in dieser Form beschließen, dann hat der Adelsråd kaum noch eine effektive Kontrolle.
Handlung
Lässt einen tiefen Stoßseufzer entweichen.
Von mir kam bereits der Vorschlag für ein vom Folketing gewähltes Kontroll- bzw. Koalitionsorgan. Von Ihnen, Fr. Fynbo, habe ich außer Menetekeln noch nichts Konstruktives gehört..
Daher werden Sie wohl darauf vertrauen müssen, dass sich die Mitglieder des Adelsråds ebenso wie Dronning recht gut selbst und gegenseitig kontrollieren können. Oder Sie offerieren uns eine bessere Lösung.
Original von Haakon af Keasson
Artikel 5. Alle Staatsbürgerinnen/ Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse der Rasse, der sexuellen Orientierungund des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
Von Geburt an gleich kann so nicht stimmen. Der Adel ist von Geburt an dem Volke höhergestellt und übt aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie mehr Rechte aus.
Original von Bo Valström
Original von Haakon af Keasson
Artikel 5. Alle Staatsbürgerinnen/ Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse der Rasse, der sexuellen Orientierungund des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
Von Geburt an gleich kann so nicht stimmen. Der Adel ist von Geburt an dem Volke höhergestellt und übt aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie mehr Rechte aus.
Das schon. Trotzdem wird unserereins vor Gericht genauso be- und verurteilt, wie jeder andere auch. Für mich lässt sich aus diesem Paragrafen kein Widerspruch zum Adelsråd herleiten, worauf Ihre Kritik wahrscheinlich abzielt.
Das sehe ich wie der Herzog. Vor dem Gericht sind wirklich alle gleich. Vollkommen egal, ob Herzog, Baroness oder Königin.
Gibt es noch andere Anmerkungen?
Wird der Vorschlag so angenommen?
Es ist meines Erachtens noch keine Lösung gefunden worden, dafür, dass der Adelsråd plötzlich seine Finger sowohl in der Exekutive als auch in der Judikative im Spiel hat. Wenn er nicht mehr nur eine beratende Funktion hat, dann sollte man ihm zumindest die Kompetenzen im Bereich der Judikative entziehen. Davon weiche ich keinen Milimeter ab.
Wenn man also von Seiten des Königshauses nicht daran denkt, da eine Änderung vorzunehmen, gibt es von mir keine Zustimmung zu diesem Entwurf.
Handlung
Räuspert sich hörbar gereizt.
Frau Baronesse, wenn Sie meinen, dass Ihre Zustimmung so unverzichtbar für die Annahme dieser Verfassungsreform ist, dann möchte ich bitte endlich von Ihnen einen tragfähigen Vorschlag hören, an wen - wenn nicht an den Adelsråd - die Verantwortlichkeit für die Judikative weitergereicht werden soll.
Ich habe langsam wirklich das Gefühl, Sie versuchen hier mehr Stimmung gegen den verantwortungsbewussten Hochadel als Vorschläge für eine bessere Verfassung machen zu wollen.
Ich habe einen für mich tragfähigen Vorschlag bereits vorgebracht. Dass er Ihnen vom "verantwortungsbewussten Hochadel" nicht gefällt, das ist wiederum nicht mein Problem.
Um ihre Erinnerung ein wenig aufzufrischen, Gnädigste: Ihr Vorschlag bestand darin, die vollständige Verantwortung für die Judikative anstatt einem Exekutivorgan dem Staatsoberhaupt zuzuweisen - zwischen beiden Optionen kann ich dabei keinerlei Unterschied in der Machtkonzentration erkennen. Wohingegen ein Gremium aus meiner Sicht gegenüber einer Einzelperson zu bevorzugen ist. Desweiteren ist anzumerken, dass die Königin ohnehin das letzte Wort bei der Ernennung von Richtern hat..
Handlung
Er tippt auf Artikel 9 des Entwurfs.
Im Gegensatz zum Adelsråd steckt die Dronning nicht per se mitten im Gesetzgebungsverfahren drinnen. Sie ist auch nicht für den Vollzug der Gesetze verantwortlich, was der Adelsråd in ihrem Versuch an zentraler Stelle sein soll.
Also wägen wir einmal ab: wir haben auf der einen Seite ein Dreier-Gremium, das seine ehemalige Beraterrolle gegen die Rolle des Regierungschefs eintauscht. Auf der anderen Seite haben wir die Dronning, die sich in den Gesetzgebungsprozess zwar einbringen kann, aber es in der Vergangenheit stets vorgezogen hat sich auf das Minimum der Unterzeichnung und Verkündung eines Gesetzes zu beschränken.
Wer also dieser beiden wäre im Falle der nicht Besetzung des königlichen Gerichtshofes eher dazu geeignet die Aufgabe der Rechtssprechung wahrzunehmen? Adelsråd oder Dronning? Diejenigen, die die Gesetze beschließen und vollziehen oder doch lieber diejenige, die ein wachsames Auge darüber hat.
Wenn Sie unsere konstitutionelle Monarchie hin zu einer Absoluten Monarchie verschieben wollen, bitteschön..
Handlung
Sie muss sich zusammen reißen nicht lauthals los zu lachen.
Wo sehen Sie denn hier bitte eine derartige Verschiebung? Weil der Adelsråd die Judikative an die Krone verlieren könnte?
Ich unterstütze die Kritik der Baronesse af Hasselmond. Bei diesem Vorschlag liege die faktische Macht gänzlich beim Adelsråd. Wenn die Judikative die gemachten Gesetze überwachen soll, die dann ja vom Adelsråd initiiert werden, dann braucht eine halbwegs unabhängige Instanz. Das bedeutet, dass der Adelsråd nicht auch noch eine Judikative nach Gutdünken einsetzen sollte, beziehungsweise vorschlagen sollte, wenn sie bereits als legislative Instanz die entsprechenden Gesetze entwickelt.
Also, Bestimmung der Judikative sowie Legislative unterstützt durch Minister in beratender Funktion hin zum Adelsråd oder Trennung der Gewalten?