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Liebe Besucher,
das Projekt Kongeriget Lillemark hat nun nach 3 1/2 Jahren sein Ende gefunden.
Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)
Alles Gute!
Die Lillen
Zitat
Gesetz über die militärischen Streitkräfte des Kongeriget Lillemark.
§ 1 Grundlegendes
(1) Dieses Gesetz regelt den allgemeinen Aufbau der lillischen Armee.
(2) Offizielle Bezeichnung der lillischen Armee ist „Det Lilliske Forsvar “. // "Det" bloß ein Artikel? ev. streichen im weiteren Gesetzestext immer bloß von Lilliske Forsvar die Rede.
§ 2 Aufgaben der Lilliske Forsvar
(1) Oberste Aufgabe der Lilliske Forsvar ist die Sicherung des Staatsgebietes sowie der staatlichen Souveränität und die Führung von bewaffneten Konflikten des Kongeriget Lillemark und ihrer Verbündeten zu Lande, zu Wasser und in der Luft auf Befehl ihres Oberbefehlshabers. // Frage ob Lillemark militärische Bündnisse mit Unterstützungspflicht eingehen soll/ darf
(2) Eine weitere Aufgabe besteht im Schutz offizieller Repräsentanten im Ausland und in der Sicherung der Handelswege.
(3) Der Einsatz der Lilliske Forsvar im Innern bestimmt sich nach der Verfassung. // Die Verfassung regelt diesbezüglich nichts, insofern müsste es in diesem Gesetz geregelt werden.
§ 3 Dienst in den Lilliske Forsvar // Dienst von Frauen und Männern möglich - keine Wehrpflicht?
JedeR StaatsbürgerIn des Kongeriget Lillemark kann in den Dienst der Lilliske Forsvar eintreten, sofern er/ sie
a) das 17. Lebensjahr vollendet hat;
b) nicht in ein laufendes Strafverfahren verwickelt ist und
c) die physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllt, welche der/ die MinisterIn der Verteidigung per Verordnung festlegt. // per Verordnung könnte man auch streichen. Falls es nötig sein sollte, kann ohnehin jedeR MinisterIn in seinem Bereich zur näheren Ausführung von Gesetzen Verordnungen erlassen. Ist es jedoch von vornherein festgeschrieben wird er/ sie in weiterer Folge auch verpflichtet das tatsächlich zu machen.
§ 4 Aufbau und Struktur der Lilliske Forsvar
(1) Die Lilliske Forsvar gliedern sich in:
1. Das Heer (Hæren)
2. Die Marine (Søværnet )
3. Die Luftwaffe (Flyvevåbnet).
(2) Die Unterteilung des Kongeriget Lillemark in Militärbezirke obliegt dem Minister der Verteidigung per Organisationserlass. // Def. Organisationserlasse - könnte auch eine Verordnung sein?
§ 5 Oberbefehl
(1) Den Oberbefehl der Lilliske Forsvar führt in Friedenszeiten der für Verteidigung zuständige Minister aus. // Warum?
(2) Im Verteidigungsfall geht die Befehlsgewalt auf den/die König/in über.
§ 6 Der Generalstab
(1) Das höchste Gremium der Lilliske Forsvar bildet der Generalstab.
(2) Der Generalstab besteht aus je einem Vertreter/ einer Vertreterin der drei Teile der Lilliske Forsvar und dem/ der MinisterIn der Verteidigung. Die nähere Zusammensetzung bestimmt der/ die MinisterIn der Verteidigung per Organisationserlass. // + König/ Königin?
(3) Die Aufgaben des Generalstabs bestehen darin,
1. im Kriegsfalle die Streitkräfte zu koordinieren und den/ die OberbefehlshaberIn zu beraten;
2. die Verteilung des Wehretats zu beschließen und
3. die Logistik und Einsatzbereitschaft der Lilliske Forsvar zu gewährleisten.
(4) Beschlüsse des Generalstabs sind nur einstimmig möglich und für die Oberkommandos bindend. // welche Oberkommandos?
§ 7 Das Hæren
(1) Das Hæren umfasst die zu Land eingesetzten Kräfte der Lilliske Forsvar.
§ 8 Die Søværnet
(1) Die Søværnet umfasst alle zur See eingesetzten Teile der Lilliske Forsvar und die daran gebundenen Truppen.
§ 9 Die Flyvevåbnet
(1) Die Flyvevåbnet umfasst alle zur Luft kämpfenden Einheiten der Lilliske Forsvar und die daran gebundenen Truppen.
§ 10 Zusammensetzung der Teilstreitkräfte
(1) Die genaue Zusammensetzung der einzelnen Teilstreitkräfte sowie deren Organisation erfolgt auf Beschluss des Generalstabes.
§ 11 Militärische Ränge
(1) Die Einteilung der Dienstgrade der Lilliske Forsvar obliegt dem/ der MinisterIn der Verteidigung per Organisationserlass, er/ sie hat sich dabei an die Unterteilung in Mannschaften, Unteroffiziere, Offiziere und Generäle (Admiräle bei der Marine) zu halten.
(2) Der Oberbefehlshaber der Lilliske Forsvar ernennt alle Dienstgerade ab dem Range des Generalmajors/Konteradmirals. Nach der Ernennung ist in diesem Falle eine Vereidigung durch die Königin vorzunehmen.
§ 12 Truppenstärke
(1) Die Truppenstärke der Lilliske Forsvar als Ganzes soll möglichst dem Richtwert der Sollstärke von 20.000 Mann entsprechen. Ziviles Personal ist dabei nicht berücksichtigt.
(2) Die Truppenstärke, Gliederungen und Organisationen der einzelnen Verbände werden vom Generalstab und dem Oberkommandierenden festgelegt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung durch die Königin in Kraft.
Emmi sitzt an diesem Morgen lange mit Lucas zusammen in dessen Büro. Sie besprechen und überarbeiten vieles, darunter auch, welche Ziele Emmi jetzt verfolgen wird. Beide sind sehr sachlich und trennen perfekt privates vom beruflichen. Gegen Mittag verlässt Emmi wieder sein Büro und zieht sich in ihres zurück
Lucas war heute - genauso wie jeden Tag während Emmis Auslandsreise - schon früh im Büro. Er hat einen Wagen organisiert, der Emmi abholt und zu ihm ins Statskontor bringt, um mit ihr die Details für die nächste Regierungssitzung gleich vorab durchzugehen. Er will vermeiden, dass das wieder so schief läuft wie das letzte Mal. Bis zum Eintreffen von Emmi hat er die Tagesordnung noch einmal überarbeitet und sich Notizen zu sämtlichen Punkten gemacht. Er hat schon wieder das Gefühl als müsste er sämtlichen Ministern noch mal extra Feuer unterm Hintern machen und am meisten ärgert ihn, dass nicht nur er dieses Gefühl hat, sondern, dass die Presse diesen Eindruck mit ihm teilt.
Sie schaut ihn entgeistert an
Da hat sie sich schon umgedreht um zu gehen
Sie hat Glück, dass sie seine Freundin ist. Eine Gronen hätte sich so ein Gezicke nicht erlauben brauchen.
Sie schaut ihn an
Wut steht in ihrem Gesicht
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