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Liebe Besucher,
das Projekt Kongeriget Lillemark hat nun nach 3 1/2 Jahren sein Ende gefunden.
Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)
Alles Gute!
Die Lillen
Katharina kommt mit einer Mappe in der Hand, die auch die Verordnung von Herrn Andersen enthält, in den Sitzungsraum und nimmt Platz.
Haakon trifft kurz nach Katharina im Sitzungsraum ein.
Er begrüßt Katharina mit einem Küsschen auf die Wange und setzt sich dann auf seinen Platz.
Er geht gerade noch mal die Tagesordnung durch.
Sie schenkt ihm ein Lächeln.
Sie weiß nicht ob sie sich darüber nun ärgern soll oder lieber lachen. Lieber schlägt sie die Mappe auf und studiert nochmal die Verordnung.
Mathis betritt leicht abgehetzt den Sitzungssaal und lächelt den beiden kurz bevor er sich setzt.
Haakon stetzt sich wieder aufrechter hin als Mathis den Raum betritt.
Sie holt die Tagesordnung hervor und liest diese vor.
Zitat
Tagesordnung:
1. Nachfrage: Stand offizielle Übertragung von Rechten im Bereich Kultur
- Bericht Herzog af Norrby
2. Resümee Segelregatta 2011
- Bericht Herzog af Kystland
3. Terminierung weiterer offizieller Termine
- Sommerfest des Herzogs af Norrby
- Jedermannslauf der Herzogin af Lindencrone
- weitere Termine: 3-Länder-Wettkampf, etc.
4. Sonstiges
Sie notiert sich das.
Sie teilt diese aus.
Zitat
Verordnung zur Regelung der Förderung kultureller Aktivitäten im Kongeriget Lillemark.
§1. Definition
(1) Unter der Förderung kultureller Aktivitäten werden Unterstützungsleistungen finanzieller Art der öffentlichen Hand an Kulturschaffende im Kongeriget Lillemark verstanden.
§2. Veranstaltungsorte
(1) Der Erhalt und Betrieb bestehender Kulturstätten wird vom Indenrigs- og Kulturministeriet verantwortet.
(2) Die Errichtung neuer Kulturstätten kann nach Ermessen des Indenrigs- og Kulturministeriets und auf Anregung der Herzöge/ Herzoginnen erfolgen.
§3. Finanzielle Förderung
(1) Finanzielle Förderung für Kunstprojekte können Kulturschaffende beantragen, die ihren Tätigkeits- und Schaffensschwerpunkt im Kongeriget Lillemark haben.
(2) Anträge sind an den Herzog/ die Herzogin des Herzogtums des Heimatortes des Kulturschaffenden zu stellen. Ausnahmen bilden Kunstprojekte, welche in einem anderen Herzogtum als jenes des Heimatortes, durchgeführt werden.
(3) Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
- Name des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Titel des Projekts
- Beschreibung des Projekts
- Veranschlagte Kosten
- Bisher erhaltene Förderungen und Eigenmittel
Den Herzögen/ Herzoginnen steht es frei zusätzliche Angaben zum Förderansuchen zu verlangen.
(4) Das Geld, das den Herzögen/ Herzoginnen für die Kulturförderung zur Verfügung steht, wird ihnen aus dem Kulturhaushalt des Indenrigs- og Kulturministeriet ausgezahlt. Der Aufteilungsschlüssel an die einzelnen Herzogtümer ist abhängig von der Anzahl der im abgelaufenen Kalenderjahr gestellten Förderansuchen.
§4. Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit 01.09.2011 in Kraft.
(2) Änderungen können jederzeit durch das Indenrigs- og Kulturministeriet vorgenommen werden.
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