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Liebe Besucher,
das Projekt Kongeriget Lillemark hat nun nach 3 1/2 Jahren sein Ende gefunden.
Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)
Alles Gute!
Die Lillen
Er nimmt die Broschüre und liest interessiert die Infos über die Regierungsmitglieder.
Er reicht den Flyer an Katharina weiter.
Sie schaut nur kurz in den Flyer.
Zitat
Original von Katharina af Falkgård
Handlung
Sie schaut nur kurz in den Flyer.
Was wünschen Sie sich nun genau von Lillemark? Worauf soll Ihr Besuch hinauslaufen?
* Hat Lillemark eine WiSim?
Nein haben wir nicht und stand bisher auch nicht zur Diskussion.
Okay, dann fällt der wirtschaftliche teil weg.
Katharina und Haakon lesen sich das Schriftstück durch.
Zitat
Original von Daniel Hartbäcker
Freundschaftsvertrag
zwischen
dem Kongeriget Lillemark und dem Freistaat Fuchsen
Allgemeine Beziehungen
§ 1 – Anerkennung
Das Kongeriget Lillemark (im folgenden Lillemark) und der Freistaat Fuchsen (im folgenden Fuchsen) erkennen sich als souveräne, gleichberechtigte Staaten an.
§ 2 – Hoheitsgebiete
Lillemark und Fuchsen erkennen die Grenzen zur Vertragsunterzeichnung, und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser, sowie die nationalen Hoheitsgewässer des anderen an.
§ 3 – Einmischung
Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen, abgesehen.
§ 4 – Diplomatisches Personal
Zum Aufrechterhalten eines dauerhaften, diplomatischen Kontaktes, wird beiden Vertragsparteien die Möglichkeit gegeben, im jeweils anderen Land eine Botschaft zu errichten. Jedes Land kann einen oder mehrere Diplomaten entsenden.
§ 5 – Aufhebung von Zöllen
Die Vertragspartner vereinbaren bei der Ein- und Ausfuhr von Waren keine Zölle zu erheben.
§6 - Besuche
Zur Pflege der diplomatischen Kontakte werden regelmäßige, gegenseitige Besuche vereinbart.
Die Einrichtung von Instutionen, die der Pflege des kulturellen Austausches zwischen den Staaten dienen, werden seitens beider Staaten unterstützt.
§7 - Bildung
Im Zuge einer bildungspolitischen Kooperation werden regelmäßige Schüler- und Studentenaustusche zwischen Lillemark und Fuchsen ermöglicht.
§ 8 – Anerkennung von Qualifikationen
Lillemark und Fuchsen verpflichten sich zur gegenseitigen Anerkennung der in einem der Länder erworbenen schulischen-, universitären- und beruflichen Qualifikationen. Dies schließt vor allem auch die Anerkennung akademischer Titel ein.
§ 9 – Nichtangriffspakt
Die Vertragspartner verpflichten sich keinerlei Aktivitäten gegen den Partner zu unternehmen. Bei unlösbaren Konflikten ist der Internationale Gerichtshof anzurufen.
§10– Laufzeit
Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit und gilt auch für entsprechende Rechtsnachfolger der unterzeichnenden Staaten fort.
§ 11 – Kündigung
Beide Partner haben das Recht den Vertrag zu kündigen.
§ 12 – Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt mit dem Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.
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