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das Projekt Kongeriget Lillemark hat nun nach 3 1/2 Jahren sein Ende gefunden.
Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)
Alles Gute!
Die Lillen
Zumindest klarer formulieren, wie die Volksbefragung genau ablaufen soll, ja..
Gibt es sonst noch Anmerkungen zu dem Entwurf?
Was noch zu ergänzen wäre, ist wie viele Unterzeichner eine Petition braucht damit sie eingereicht werden kann. Sonst könnte da ja jeder kommen.
Ich würde die Zahl bei 40.000 ansetzen. Mit vollständigem Namen, Wohnort und Unterschrift.
Ich würde sagen, dass das abhängig vom Petitionskreis ist. Wenn es nur eine Petition sein soll, um eine Straße in einer Nachbarschaft verkehrsberuhigt zu machen, dann halte ich 40.000 Unterschriften für zu hoch gegeriffen. Wenn es sich allerdings um eine nationale Angelegenheit handelt, dann wäre das durchaus annehmbar. Dann würde ich gleich so weit zug ehen und die Regelung auf ein Prozent der Bevölkerung festsetzen.
Handlung
Fasst sich an den Kopf.
Und wie definieren wir diesen 'Petitionskreis'? Ich dachte, Petitionen gelten allgemein mehr für 'größere Anliegen' als die Verkehrsberuhigung irgendwelcher Bezirksabschnitte?
Ich denke, in dem Fall adressiert man besser einen Brief an die Verwaltung, und der Gerechtigkeit ist Genüge getan.
Wieso sollte sich damit die Regierung oder ein Adeliger auseinandersetzen?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Viktor af Sundstrom« (9. März 2013, 18:35)
Petitionen gelten für alles, was die Menschen als wichtig erachten.
Handlung
Rollt mit den Augen.
Åh gud!
Außer wir würden es anders entscheiden. Aber ich sehe da jetzt nicht viel Sinn darin. Wenn die Bürgerinnen und Bürger etwas bewegt, sollten sie eine geeignete Möglichkeit haben auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.
Na von mir aus..
Wie legen wir jetzt diesen 'Petitionskreis' als Einzugsgebiet fest? Oder soll dies durch die regionale Verwaltung geschehen?
Es würde sowieso regional verlaufen. Damit meine ich, wenn Jemand eine Petition aufsetzt wegen den Schlaglöchern in seiner Straße, dann geht das erst einmal zum Bürgermeister, sofern einer vorhanden ist.
Das würde ich auch so sehen.
Und wenn diese Stellen meinen, das würde ihre Kompetenzen überschreiten oder wäre von allgemeinerem Interesse, wird weiter hochdeligiert?
Oder wie stellen sie sich das vor?
Ja oder falls etwas an eine höhere Stelle gerichtet wurde, kann diese nach unten delegieren.
Es müsste vielleicht eine Prozentzahl geben für die Mindestanzahl von Unterschriften. Etwa...10% der jeweils betroffenen Bevölkerung. Sprich: Wenn es die wie eben erwähnte Schlagloch-Straße ist, dann sollten es 10% des Ortes sein. Und so weiter.
Zehn Prozent erscheint mir schon etwas viel. Vorhin haben wir von einem Prozent bzw. einem Promille gesprochen. Gemessen an der gesamten lillischen Bevölkerung läge ein Promille bei rund 5.000 Unterschriften - landesweit.
Sehr praktisch..
Handlung
Er macht sich ein paar Notizen.
Lassen wir den Entwurf nocheinmal überarbeiten?
Wir lassen den Entwurf mit unseren Anmerkungen noch einmal überarbeiten und beschließen ihn dann bei der nächsten Sitzung.
Wenn es dann nichts mehr zu dem Gesetzesentwurf zu sagen gibt, dann wären wir beim letzten Tagesordnungspunkt angelangt: Allfälliges.
Hm. Wie handhaben wir es mit den Wahlen? Beziehungsweise den Wahlgesetzen?
Gibts es noch einmal eine Sondersitzung? Oder sollen wir für's Erste Hilfserlässe herausgeben?
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