Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Kongeriget Lillemark. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Liebe Besucher,
das Projekt Kongeriget Lillemark hat nun nach 3 1/2 Jahren sein Ende gefunden.
Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)
Alles Gute!
Die Lillen
Ist am grübeln.
Und in irgendeiner Lillemark-Beschreibseite steht was völlig konfuses zu (wenn man das möchte) RL-Robben ..
Ähm ... anscheinend ein Fehler meinerseits! War vielleicht ne andere MN? Sorry!Was für Robben?
Ich stehe ein wenig auf dem Schlauch bei dem Thema wo das Problem genau ist. Was nicht durch eigene MN-Regeln festgelegt ist, muss aus dem RL geklaut werden, entsprechend nennt man meist auch das Vorbildland aus dem RL.
Nö. Primer ist davon ausgegangen dass es das in Lillemark gibt. Man hat sich ja nicht die Mühe gemacht Primer die lilische Rechtslage zu erklären, man schafft es lustigerweise nur immer wieder auf s Neue ihn zu ignorieren oder Sachen die er sagt falsch zu interpretieren Ich als RL-Person mache da nicht den Fehler das mit RL-Deutschland zu vermischen. Ich lasse Primer alerdings davon ausgehen das man in Lilemark sowas wie gesunden Menschenverstand hat und SACHbezogen denkt. Wenn man das nicht tut, ist das Primers Problem, nicht meinesDie Sim mit Herrn Primer und Turanien wäre für mich ein Beispiel von Vermischung RL und Lillemark. Hier wird auf Rechte gepocht wie Menschenrechte, die in Lillemark zwar stillschweigend geltend, aber eigentlich nie schriftlich anerkannt wurden, es aber davon ausgegangen wird weil es im RL auch so ist. Genauso der Rechtsbeistand. Es gibt darüber kein Gesetz in Lillemark, genauso wenig wie ein Auslieferungsprotokoll. Dennoch nimmt man an, da es diese Sachen in RL gibt, vor allem in Deutschland, dass dies hier auch gelten muss. Manchmal auch eine schwierige Sache.
Wir haben bis dato nach wie vor nicht die Gerichte besetzt. Ergo kann nicht mal ein Beschluss durchs Gericht erwirkt werden. Aber wie will man auch alle Gesetze von einer RL-Vorlage ins Lillemark bekommen?
Forensoftware: Burning Board® 3.1.8, entwickelt von WoltLab® GmbH