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Viktor af Sundstrom

Hertug af Norrby

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81

Samstag, 9. März 2013, 01:37

Zumindest klarer formulieren, wie die Volksbefragung genau ablaufen soll, ja..

82

Samstag, 9. März 2013, 12:20

Gibt es sonst noch Anmerkungen zu dem Entwurf?

83

Samstag, 9. März 2013, 12:30

Nein, ich denke nicht.

84

Samstag, 9. März 2013, 12:43

Was noch zu ergänzen wäre, ist wie viele Unterzeichner eine Petition braucht damit sie eingereicht werden kann. Sonst könnte da ja jeder kommen.

Viktor af Sundstrom

Hertug af Norrby

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85

Samstag, 9. März 2013, 14:14

Ich würde die Zahl bei 40.000 ansetzen. Mit vollständigem Namen, Wohnort und Unterschrift.

86

Samstag, 9. März 2013, 14:27

Ich würde sagen, dass das abhängig vom Petitionskreis ist. Wenn es nur eine Petition sein soll, um eine Straße in einer Nachbarschaft verkehrsberuhigt zu machen, dann halte ich 40.000 Unterschriften für zu hoch gegeriffen. Wenn es sich allerdings um eine nationale Angelegenheit handelt, dann wäre das durchaus annehmbar. Dann würde ich gleich so weit zug ehen und die Regelung auf ein Prozent der Bevölkerung festsetzen.

Viktor af Sundstrom

Hertug af Norrby

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87

Samstag, 9. März 2013, 18:34

Handlung

Fasst sich an den Kopf.


Und wie definieren wir diesen 'Petitionskreis'? Ich dachte, Petitionen gelten allgemein mehr für 'größere Anliegen' als die Verkehrsberuhigung irgendwelcher Bezirksabschnitte?
Ich denke, in dem Fall adressiert man besser einen Brief an die Verwaltung, und der Gerechtigkeit ist Genüge getan.
Wieso sollte sich damit die Regierung oder ein Adeliger auseinandersetzen?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Viktor af Sundstrom« (9. März 2013, 18:35)


88

Samstag, 9. März 2013, 19:14

Petitionen gelten für alles, was die Menschen als wichtig erachten.

Viktor af Sundstrom

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89

Samstag, 9. März 2013, 20:06

Handlung

Rollt mit den Augen.


Åh gud!

90

Samstag, 9. März 2013, 20:09

Außer wir würden es anders entscheiden. Aber ich sehe da jetzt nicht viel Sinn darin. Wenn die Bürgerinnen und Bürger etwas bewegt, sollten sie eine geeignete Möglichkeit haben auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.

Viktor af Sundstrom

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91

Sonntag, 10. März 2013, 15:51

Na von mir aus..

Wie legen wir jetzt diesen 'Petitionskreis' als Einzugsgebiet fest? Oder soll dies durch die regionale Verwaltung geschehen?

92

Sonntag, 10. März 2013, 15:54

Es würde sowieso regional verlaufen. Damit meine ich, wenn Jemand eine Petition aufsetzt wegen den Schlaglöchern in seiner Straße, dann geht das erst einmal zum Bürgermeister, sofern einer vorhanden ist.

93

Sonntag, 10. März 2013, 15:57

Das würde ich auch so sehen.

Viktor af Sundstrom

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94

Sonntag, 10. März 2013, 17:06

Und wenn diese Stellen meinen, das würde ihre Kompetenzen überschreiten oder wäre von allgemeinerem Interesse, wird weiter hochdeligiert?
Oder wie stellen sie sich das vor?

95

Sonntag, 10. März 2013, 17:13

Ja oder falls etwas an eine höhere Stelle gerichtet wurde, kann diese nach unten delegieren.

96

Sonntag, 10. März 2013, 17:44

Es müsste vielleicht eine Prozentzahl geben für die Mindestanzahl von Unterschriften. Etwa...10% der jeweils betroffenen Bevölkerung. Sprich: Wenn es die wie eben erwähnte Schlagloch-Straße ist, dann sollten es 10% des Ortes sein. Und so weiter.

97

Sonntag, 10. März 2013, 18:00

Zehn Prozent erscheint mir schon etwas viel. Vorhin haben wir von einem Prozent bzw. einem Promille gesprochen. Gemessen an der gesamten lillischen Bevölkerung läge ein Promille bei rund 5.000 Unterschriften - landesweit.

Viktor af Sundstrom

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98

Sonntag, 10. März 2013, 18:05

Sehr praktisch..

Handlung

Er macht sich ein paar Notizen.


Lassen wir den Entwurf nocheinmal überarbeiten?

99

Sonntag, 10. März 2013, 18:14

Wir lassen den Entwurf mit unseren Anmerkungen noch einmal überarbeiten und beschließen ihn dann bei der nächsten Sitzung.

Wenn es dann nichts mehr zu dem Gesetzesentwurf zu sagen gibt, dann wären wir beim letzten Tagesordnungspunkt angelangt: Allfälliges.

Viktor af Sundstrom

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100

Sonntag, 10. März 2013, 18:50

Hm. Wie handhaben wir es mit den Wahlen? Beziehungsweise den Wahlgesetzen?
Gibts es noch einmal eine Sondersitzung? Oder sollen wir für's Erste Hilfserlässe herausgeben?

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