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Alles Gute!
Die Lillen

1

Montag, 19. Juli 2010, 09:13

[Antrag] Verfassungsdebatte

Hochgeschätzte Majestät,
hochverehrte Mitglieder des Folketings,

seit Jahrhunderten lebt die lillische Gesellschaft in Frieden und Recht. Gestützt auf traditionelle und überlieferte Gesetze und Gewohnheiten, die ich hier als Verfassung im materiellen Sinn zusammenfassen möchte, hat sich eine moderne Gesellschaft herausgebildet, die sich neuen Herausforderungen gegenübersieht. Insbesondere im Bereich der grundlegenden Menschenrechte und Staatsbasis gibt es in unserem schönen Land keine festgeschriebenen Regeln.

Ich beantrage deshalb die Schaffung einer Verfassung im formellen Sinn und möchte darum bitten, sie dieserorts zu erörtern.

2

Montag, 19. Juli 2010, 09:20

Handlung

Emmi legt einen Vorschlag zur Verfassung vor



Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1. Lillemark ist eine absolute Monarchie. Ihr Recht geht von der Königin/ vom König aus.

Artikel 2. Das Königreich Lillemark gliedert sich in drei Herzogtümer mit den Namen: Kystland (?), Lindencrone und Norrby.

Artikel 3. Das Königreich Lillemark bildet ein einheitliches Währungs-, Wirtschafts- und Zollgebiet. Innerhalb des Königreichs dürfen Zwischenzolllinien oder sonstige Verkehrsbeschränkungen nicht errichtet werden.

Artikel 4. Hauptstadt des Königreichs ist Frederikshavn. Sie ist Hauptsitz der königlichen Familie und der Regierung ihrer/ seiner Majestät.

Artikel 5. Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.

Artikel 6. Die lillische Sprache ist die Staatssprache des Königreichs.

Artikel 6a. Die Farben der Monarchie sind xxx – xxx – xxx. Die Flagge besteht aus xxx
Das Wappen des Königreich Lillemarks besteht aus xxx

Artikel 7. Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.


Die Monarchin/ Der Monarch

Artikel 8. Die Königin/ Der König ist das Staatsoberhaupt des Königreich Lillemarks. Sie/ Er ist die/ der oberste RepräsentantIn des Staates nach innen und nach außen.

Artikel 9. Die Königin/ Der König

a) ernennt und entlässt die Premierministerin/ den Premierminister auf Vorschlag der Herzoginnen/ der Herzöge.
b) ernennt und entlässt die MinisterInnen der Regierung auf Vorschlag der Premierministerin/ des Premierministers.
c) kann den Sitzungen der Regierung beiwohnen.
d) bestätigt mit ihrer/ seiner Unterschrift das verfassungsmäßige Zustandekommen eines Gesetzes. Mit der Verkündung des Gesetzes tritt dieses in Kraft.
e) befasst sich mit Petitionen, die an sie/ ihn gerichtet sind.
f) verleiht Adelstitel, Urkunden, Orden und Ehrenzeichen.
g) erklärt Krieg und Frieden.
h) ernennt auf Vorschlag der Herzoginnen/ der Herzoge die RichterInnen des königlichen Gerichtshofs
i) verfügt über ein Veto bei Gesetzesvorhaben der Regierung.



Artikel 9a. Die Königin/ der König kann eigene Erlässe erlassen, die sich an einen klaren Adressantenkreis – das Volk oder die Herzoginnen/ Herzöge – richten. Darin kann sie/ er zu aktuellen politischen Ereignissen Stellung nehmen, Regelungen bezüglich Königshaus und Adel treffen oder Probleme, die von Seiten der Bevölkerung an sie herangetragen wurden, thematisieren.
Die königlichen Erlässe müssen sich im Rahmen der Gesetze Lillemarks bewegen.

Artikel 10. Der Titel und das Amt der Königin/ des Königs werden in der Familie der xxx durch Erbfolge weitergegeben. Erbin/ Erbe ist die erstgeborene Tochter oder der erstgeborene Sohn der Königin/ des Königs. Näheres regelt das Erbfolgegesetz.

Artikel 11. Der Ehepartner/ die Ehepartnerin der Königin/ des Königs führt den Titel Erzherzog/ Erzherzogin.

Die Regierung

Artikel 12. Die Regierung besteht aus der Premierministerin/ dem Premierminister und den MinisterInnen.

Artikel 13. Die/ Der PremierministerIn wird auf Vorschlag der Herzoginnen/ Herzöge von der Königin/ dem König ernannt. Diese/r kann dem Vorschlag folgen oder ihn ablehnen.

Artikel 14. Die/ Der PremierministerIn schlägt der Königin die weiteren MinisterInnen ihrer/ seiner Regierung vor. Diese/r kann dem Vorschlag folgen oder diesen ablehnen.

Artikel 15. Die/ Der PremierministerIn leitet die Regierungsgeschäfte. Sie/ Er ist die/ der erste AnsprechpartnerIn für die Königin/ den König.

Artikel 16. Die Regierung ist der Königin/ dem König Rechenschaft über ihr Handeln schuldig. Sie ist verpflichtet die Königin/ den König zu ihren Sitzungen einzuladen und sie/ ihn in Entscheidungen einzubeziehen.
Lehnt die Königin/ der König es ab den Sitzungen der Regierung beizuwohnen, kann sie/ er innerhalb von drei Tagen von seinem Vetorecht gegen Regierungsvorlagen Gebrauch machen.

Artikel 17: Die Regierung beschließt Gesetze einstimmig. Rechtsgültigkeit erlangen Gesetze durch die Unterschrift und Verkündung durch die Königin/ den König.

Artikel 18. Die/ Der PremierministerIn ist so lange im Amt bis sie/ er vom Volk, der Königin/ dem König, den Herzoginnen/ Herzögen, durch den eigenen Rücktritt oder Tod von diesem abberufen wird. Gleiches gilt für die MinisterInnen.


Das Volk

Artikel 19. Das Staatsvolk umfasst alle StaatsbürgerInnen die im Königreich Lillemark leben.

Artikel 20. Die StaatsbürgerInnen haben das Recht Petitionen an die Königin/ den König zu richten, welche von dieser/ diesem behandelt werden müssen. Näheres regelt ein Gesetz.

Artikel 21. Die Regierung kann die StaatsbürgerInnen durch eine Volksbefragung zu aktuellen Gesetzesvorhaben befragen. Bei Änderungen der Verfassung ist eine Volksbefragung verpflichtend durchzuführen.

Artikel 22. StaatsbürgerInnen haben das Recht eigene Gesetzesvorhaben durch ein Volksbegehren an die Regierung einzubringen. Näheres regelt ein Gesetz.


Die Krone und die Herzogtümer

Artikel 23. Der Krone obliegt die Gesamtvertretung Lillemarks. Den Herzogtümern ist es untersagt eine eigenständige Entscheidungen in der Außenpolitik zu treffen. Die Pflege von diplomatischen Kontakten ist davon ausgenommen.

Artikel 24. Die Herzoginnen/ Herzöge können zur näheren Durchführung von Gesetzen Verordnungen für ihre Herzogtümer erlassen.

Artikel 25. Die Herzoginnen/ Herzöge sind im Adelsrat vertreten, welcher der Königin/ dem König beratend zur Seite steht. Der Adelsrat hat das Vorschlagsrecht zur Besetzung wichtiger Posten in der Monarchie, wie jene der RichterInnen am königlichen Gerichtshof und der/ des PremierministerIn.

Justiz

Artikel 26. Die Rechtssprechung erfolgt am königlichen Gerichtshof.

Artikel 27. Die RichterInnen werden auf Vorschlag der Herzoginnen/ Herzöge von der Königin/ dem König ernannt. Sie üben ihr Amt so lange aus bis sie durch Tod, Krankheit oder eigenen Rücktritt dazu nicht mehr im Stande sind.

Artikel 28. Andere Staatsämter sind mit jenen des Richters/ der Richterin unvereinbar.

Artikel 29. Sollten keine RichterInnen am königlichen Gerichtshof ernannt sein, dann übt der Adelsrat in Vertretung die Rechtssprechung aus.


Schlussbestimmungen

Artikel 29. Die Verfassung tritt nach Volksabstimmung und mit der Verkündung durch die Königin/ den König in Kraft.

Joanna van Reen

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3

Dienstag, 20. Juli 2010, 19:23

Darf denn an dieser Stelle nun schon diskutiert werden, oder wird dazu noch eine offizielle Debatte eröffnet?

4

Mittwoch, 21. Juli 2010, 00:53

Ach, was soll's. Redet frei von der Leber weg.

Handlung

Kippt noch einen Båls.


Finn Alborg

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5

Mittwoch, 21. Juli 2010, 20:57

Versteh ich das richtig, dass sich Premierminister und die anderen Minister auch aus dem Volk rekrutieren können? Wie sollen diese politisches Profil gewinnen, wenn es ledíglich den Adelsrat als feste Instution geben soll? Oder hab ich da was missverstanden?

Joanna van Reen

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6

Mittwoch, 21. Juli 2010, 23:47

Ja, sowohl der Premierminister als auch die weiteren Regierungsmitglieder können aus der gesamten lillischen Bevölkerung vorgeschlagen werden. Ein Adelstitel prädestiniert niemanden für eine Regierungsfunktion.

Der Adelsrat ist für die Regierung an sich nicht weiter von Relevanz. In dem vorgelegten Entwurf, ist dem Adelsrat nur die Aufgabe zugeteilt der Königin beratend zur Seite zu stehen. Er agiert nach dem Einstimmigkeitsprinzip - was in dem Verfassungstext noch festgehalten werden muss - und Bedeutung kommt ihm vor allem beim Vorschlagsrecht für den Premierminister und die Richter zu.
Die Regierung selbst ist gegenüber der Königin verpflichtet und natürlich dem lillischen Volk.

Insofern verstehe ich die Frage nach dem politischen Profil nicht ganz. Was soll damit gemeint sein? ?(

Finn Alborg

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7

Donnerstag, 22. Juli 2010, 06:23

Welche Institution hat der Bürger? Kann er als Vertreter gewählt werden in irgendeinen Rat oder eine Versammlung? Bei sowas wäre man als Bürger politisch aktiv und kann so ein Profil gewinnen. Wenn er "nur" lediglich als Premierminister etc vorgeschlagen werden kann wäre das so willkürlich ausgewählt theoretisch, dass garnicht klar werden kann ob der Bürger für das Amt geeignet ist. Ist verständlich was ich meine?

Joanna van Reen

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8

Donnerstag, 22. Juli 2010, 08:41

Also im vorliegenden Entwurf wird dem Bürger lediglich das Recht zugestanden Petitionen an die Königin bzw. an die Regierung zu richten. Das ist sicherlich schon einmal eine Möglichkeit sich ein politisches Profil zu verschaffen. Aber vielleicht ist das insgesamt zu wenig.

Hm, ich könnte mir vorstellen, dass es so etwas wie Bürgermeister bzw. Statthalter in den Städten und Gemeinden gibt, wofür sich jeder Bürger/ jede Bürgerin einfach bewerben kann - entweder bei der Königin oder bei den Herzögen. Als Statthalter sind sie dann für sämtliche Belange im Zusammenhang mit der ihnen unterstehenden Stadt/ Gemeinde verantwortlich.
Allerdings frage ich mich, ob das gleich direkt in der Verfassung festgehalten werden muss, oder ob dafür nicht ein einfaches Gesetz genügen würde.

9

Donnerstag, 22. Juli 2010, 10:03

Eine Bürgerversammlung ist meiner Meinung nach nicht nötig. Wer sich politisch ein Profil verschaffen will, tut das mit Engagement bei Gesetzesvorschlägen, Petitionen, Bürgerämtern oder gemeinnütziger Arbeit.

Wo immer man hinschaut, die meisten so genannten Parlamente sind verwaiste Streitarenen ohne jede politische Relevanz. Und wenn mir die Bemerkung gestattet sei, wir haben eine Königin und bekommen einen Premier mit Ministern - wie viel mehr Entscheidungsträger braucht es denn noch?

Jede weitere Instanz hemmt politische Prozesse.

10

Donnerstag, 22. Juli 2010, 11:42

Ich denke es ist allgemein bekannt, was ich davon halte wenn die Königin so viel Macht in ihren Händen hat.

11

Donnerstag, 22. Juli 2010, 12:10

Ich danke Euch Hoheit, für Eure Wortmeldung. Ja, es ist bekannt, welche Einstellung Ihr habt, dennoch ist nunmal angedacht, dass die Königin so viel Macht hat.

12

Donnerstag, 22. Juli 2010, 14:33

Immer wieder gerne, Frau Staatssekretärin :rolleyes:

13

Donnerstag, 22. Juli 2010, 15:11

Handlung

Denkt sich, dass er dieses blöde Augenrollen lassen könnte .


Joanna van Reen

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14

Donnerstag, 22. Juli 2010, 17:55

Handlung

Joanna wundert sich über die Aussage des Herzogs von Norrby. Gerade als Herzog sollte er doch hinter der Königin stehen. Aber naja - was wusste sie schon von den Sitten in den hohen Adelskreisen.



Wie würdet Ihr denn die Macht verteilen?

Finn Alborg

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15

Donnerstag, 22. Juli 2010, 19:58

Zitat

Original von Per Andersen
Eine Bürgerversammlung ist meiner Meinung nach nicht nötig. Wer sich politisch ein Profil verschaffen will, tut das mit Engagement bei Gesetzesvorschlägen, Petitionen, Bürgerämtern oder gemeinnütziger Arbeit.

Wo immer man hinschaut, die meisten so genannten Parlamente sind verwaiste Streitarenen ohne jede politische Relevanz. Und wenn mir die Bemerkung gestattet sei, wir haben eine Königin und bekommen einen Premier mit Ministern - wie viel mehr Entscheidungsträger braucht es denn noch?

Jede weitere Instanz hemmt politische Prozesse.


Dem muss ich allerdings zustimmen. Der Weg über Bürgerämter aber auch gemeinützige Arbeit finde ich gut. Und an sich verbietet es sich ja eigentlich nicht Vereine und politische Gruppierungen zu bilden zur "Mobilmachung" für eine Petition.

16

Freitag, 23. Juli 2010, 12:52

Handlung

Emmi schaut immernoch zum Herzog und wartet auf dessen Antwort


17

Freitag, 23. Juli 2010, 17:19

Ich halte es einfach für zu wenig, den Bürger nur mittels Petitionen an der Politik zu beteiligen.
Ich sehe darin die Gefahr, das der Bürger dann vollkommen der Willkür der Regierung und der Königin ausgeliefert ist.
Ein Mittel dagegen wären meiner Meinung nach Volksentscheide, die bei Gesetzesentwürfen durchgeführt werden.
Natürlich sind diese dann nicht bindend, und die Königin kann sie immer noch ablehnen.
Aber das wäre in meinen Augen zumindest eine sinnvolle Art, die Bevölkerung in die Politik ein zu bringen.

Finn Alborg

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18

Freitag, 23. Juli 2010, 17:22

Wenn, dann sind sie bitte bindend. Warum sollte ich als Bürger wählen gehen, wenn die Königin dann doch machen kann was sie will? Sehe ich keine Motivation für.

19

Freitag, 23. Juli 2010, 17:28

Das ist natürlich ein Argument.
Ich kann mir natürlich vorstellen, das es auch anders herum laufen kann.
Die Königin entscheidet, ob über das Gesetz abgestimmt wird oder nicht.
Dann kann man es bindend machen.

Finn Alborg

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20

Freitag, 23. Juli 2010, 17:30

Das wäre interessant. Allerdings müsste dann klar sein, wann ein Gesetz abzustimmen ist vom Bürger und wann nicht. Wenn es der Willkür ausgesetzt ist, kann man auch gleich drauf verzichten.

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