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Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)

Alles Gute!
Die Lillen

21

Freitag, 23. Juli 2010, 17:33

Klar, das müsste man dann genauer definieren.
Möglich wäre zum Beispiel, das verfassungsändernde Gesetze grundsätzlich durch das Volk bestätigt werden müssen.

Ingrid af Snehavn

unregistriert

22

Freitag, 23. Juli 2010, 19:37

Handlung

wundert sich, dass das Bürgertum zu mehr Macht gelangen will. Diese Zeiten… Früher, als alles besser war, da war das anders…
Sind ja auch nur junge Leute, die hier diskutieren… :wut1:


Joanna van Reen

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23

Freitag, 23. Juli 2010, 23:46

Der Verfassungsentwurf sieht zur Mitbestimmung der Bevölkerung ohnehin bereits folgendes vor:

"Artikel 20. Die StaatsbürgerInnen haben das Recht Petitionen an die Königin/ den König zu richten, welche von dieser/ diesem behandelt werden müssen. Näheres regelt ein Gesetz.

Artikel 21. Die Regierung kann die StaatsbürgerInnen durch eine Volksbefragung zu aktuellen Gesetzesvorhaben befragen. Bei Änderungen der Verfassung ist eine Volksbefragung verpflichtend durchzuführen.

Artikel 22. StaatsbürgerInnen haben das Recht eigene Gesetzesvorhaben durch ein Volksbegehren an die Regierung einzubringen. Näheres regelt ein Gesetz."


Das sind meines Erachtens sehr starke partizipatorische Rechte, die der Bevölkerung hier erteilt werden und auch eine Mitgestaltung teilweise ermöglichen.

Finn Alborg

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24

Samstag, 24. Juli 2010, 10:50

Welchen Umfang müssten denn die Petitionen haben? Eine Anfrage jedes einzelnen Bürgers...da würde die Königin ja nicht mehr vom Schreibtisch wegkommen. ;)

Joanna van Reen

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25

Samstag, 24. Juli 2010, 13:06

Das muss dann in einem eigenen Gesetz geregelt werden, was alles an die Königin bzw. an die Regierung in Form einer Petition herangetragen werden darf. In die Verfassung würde ich das nicht schreiben, da es nur eine Verfassungsbestimmung näher ausführt und nichts zum grundsätzlichen Funktionieren des Staatssystems festlegt.

26

Sonntag, 25. Juli 2010, 12:54

Handlung

Ich fasse mir ein Herz und wage mich in den Folkething um dem Konvent beizuwohnen

Ragnar vun Fynkwarder

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Thore II. Keunig vun Calenien

27

Sonntag, 25. Juli 2010, 15:05

Wenn ich mich mal einmischen darf. Petitionen können doch auf komunaler Ebene beschlossen werden. Sind diese dann erfolgreich, werden sie an die nächst höhere INstanz und somit weiterer Bevölkerungsschichten zugänglich gemacht. Dann komst sie irgendwann einem der Herzogtümer zu bis dann für eine Reichsweite Geltung der Folkething darüber berät bis es der Königin dann vorgelegt wird.
Ragnar vun Fynkwarder

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Thore II. Keunig vun Calenien

Joanna van Reen

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28

Sonntag, 25. Juli 2010, 15:17

Da bliebe zunächst generell mal zu klären als was der Folkething in die Verfassung soll - in dem Entwurf ist er nämlich nicht vorgesehen.

29

Sonntag, 25. Juli 2010, 15:22

Also was ein Staat braucht ist Ordnung. Wenn jeder Bürger das Recht hätte in den Folkething einzuziehen, hätten, könnten wir das Reich gleich überdachen und Folkething in Leuchtreklame draufschreiben. Wieso sollen sich Komunale Politiker nicht durch die wahl in ihren Kreisen hocharbeiten um dann als Abgeordneter in den Folkethin zu ziehen? Es geht mir hierbei um die Qualität der Arbeit des Folkethin der -wie der Name schon sagt- die Versammlungsstätte des Volkes ist. Aus ihren Reihen erwählt sich die Regierung die einem von Ihrer Makestät gewählten MP vertreten lässt. Warum so kompliziert wenn es sich doch leichter struktuieren lässt als hier debattiert wird. Ich bin mir sicher das daß Volk kein interesse daran hat sich den Kopf verbiegen zu lassen.
Ragnar vun Fynkwarder

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Thore II. Keunig vun Calenien

Joanna van Reen

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30

Sonntag, 25. Juli 2010, 15:28

Als Grundlage dieser Diskussion steht ein Verfassungsentwurf, welcher das Folketing als Institution nicht vorsieht.

31

Sonntag, 25. Juli 2010, 15:36

Verzeihen sie aber das ist doch Paradox. Wir disskutieren hier in einer Institution die nicht vorgesehen ist?! Wo sind wir dann hier? Bei Tante Anna?
Ragnar vun Fynkwarder

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Thore II. Keunig vun Calenien

Ingrid af Snehavn

unregistriert

32

Sonntag, 25. Juli 2010, 15:36

Wenn ich fragen dürfte, was ist das dann eigentlich, wo wir gerade diskutieren, wenn nicht der Folketing?
Hat dann demzufolge dieser nach Verabschiedung der Verfassung keinerlei Rechte mehr…

Simoff

Dann müssten wir aber das Forum hier umbauen:D


33

Sonntag, 25. Juli 2010, 15:39

Die politische Ordnung basiert einzig auf Ihrer Majestät Regierung welche sich aus den Abgeordneten oder frei gewählten Vertreter zusammen setzt. Das ist die Grundbasis, die Urordnung aller politischen Substanz zur Organisation eines Staates. Die Krone hütet über diese Ordnung. Aber das Volk stellt die Masse. Ein Bindeglied muß dar der Folkething sein oder eben keine Parlament.
Ragnar vun Fynkwarder

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Thore II. Keunig vun Calenien

34

Sonntag, 25. Juli 2010, 15:43

Handlung

Ich wende mich meinem Sitznachbarn zu und flüstere:



Was für ein Affentanz, hier muß eine MAchtdemonstration der Regierung her. Ohne Regierung sitzen wir hier noch bis zur übernächsten Königin!
Ragnar vun Fynkwarder

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Thore II. Keunig vun Calenien

Joanna van Reen

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35

Sonntag, 25. Juli 2010, 15:46

Das mag für andere Staaten wohl gelten. In Lillemark gestaltet sich die staatliche Ordnung anders und zwar ohne gewählte Volksvertreter und bislang hat das unserem Land in keinster Weise geschadet.

Finn Alborg

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36

Sonntag, 25. Juli 2010, 15:47

Nein, die Königin hat in Lillemark ein wesentlich stärkeres politisches Gewicht, so wie der gesamte Adel. Eine Bürgerbeteiligung wäre nach jetzigem Stand über Petitionen möglich und bei verfassungsändernden Gesetzesvorschlägen auch über eine Wahl. Premierminister/Ministerpräsident und Minister können sich, nach jetzigem Verfassungsvorschlag, aus dem ganzem Volk rekrutieren.

Ich glaube, das fast es zusammen ,wenn ich nichts vergessen habe.

37

Sonntag, 25. Juli 2010, 15:50

Heißt also das der Folkethin in seinem Ursprünglichen- historischen Sinn so behalten wird und zwar als Plattform zur Debatte von Pettitionen?

Ich spreche mich fürdahin auch dafür aus das Ihre Majestät unsere von den Göttern eingesetzte Königin eine Regierung bildet die es dann erlaubt innerhalb der Ressourcen aktiv zu werden.

Im Umkehrschluß lassen sie mich aber folgendes fragen. Wenn eine Regierung oder ein Minister ein Gesetzt vorstellt, inwieweit ist das Volk bei demselben Abstimmungsberechtigt oder andersrum wie viel Einfluß hat das Volk auf die Inkrafttretung derselben?! Ich darf an dieser Stelle betonen wie komplex und kompliziert Gesetze sein können.
Ragnar vun Fynkwarder

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Thore II. Keunig vun Calenien

Finn Alborg

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38

Sonntag, 25. Juli 2010, 16:00

Bevor die Verfassung nicht engültig verabschiedet ist, kann keine Regierung gebildet werden, egal welcher Art. Im Moment obliegt alle Regierungsmacht faktisch bei der Königin.

Inwiefern das Folkething bestehen bleibt, kann man jetzt noch nicht sagen. Ich denke aber, dass es die Möglichkeit geben wird, dass ein Ort geschaffen wird an dem die Bürger Petitionen beratschlagen und einreichen können.

39

Sonntag, 25. Juli 2010, 16:04

Gut, man könnte eine provisorische Regierung bilden aber ich will da nicht drauf rum reiten.
Ragnar vun Fynkwarder

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Thore II. Keunig vun Calenien

40

Sonntag, 25. Juli 2010, 16:07

Es gibt da noch einen Punkt der mich interessiert. In Art. 1 des Verfassungsvorschlages steht das die Königin als absolute Herrscheren dem Staate vorsteht. Das macht ein Hausgesetzt bzw. Nachfolgeregelungen notwenig. Ich persönlich sehe da nicht den Monarchen in persona sondern das Amt des Königs. Die heiligheit der Krone als Wirkstätte der Monarchie braucht hierbei ebenfalls eine Ausarbeitung. Einige sehen die Gefahr in der absoluten Monarchie, ich sehe die Gefahr in einer unorganisierten absoluten Monachie!
Ragnar vun Fynkwarder

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Thore II. Keunig vun Calenien

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