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Alles Gute!
Die Lillen

1

Montag, 14. Februar 2011, 13:47

Büro des Innenministers

Büro des Ministers

2

Montag, 14. Februar 2011, 13:50

Handlung

Per studiert die lillische Verfassung und brütet über seinen nächsten Schritten.


3

Montag, 14. Februar 2011, 14:12

Handlung

Aus der Abteilung für Fragen des lillischen Rechts hat er einen Entwurf für ein mögliches Erbfolgegesetz erhalten, den er nun noch einmal eingehend überprüft.



Zitat

Erbfolgegesetz


§1 Allgemeines
Dieses Gesetz regelt die königliche Erbfolge des Hauses Bærnadøtt.

§2 Erbfolge innerhalb der Familie Bærnadøtt
1. Gemäß Artikel 10 der lillischen Verfassung ist der erstgeborene Sohn oder die erstgeborene Tochter erster Anwärter auf den Thron.
2. Sollte der oder die Erstgeborene auf sein Anrecht auf den Thron verzichten, folgen die Geschwister in aufsteigender Reihenfolge ihrer Geburtsjahre.
3. Für den Fall, dass sich kein rechtmäßiger Erbe innerhalb der Familie Bærnadøtt findet, geht die Königswürde an eines der Herzogsgeschlechter über.

§3 Die Herzöge/ Herzöginnen in der königlichen Erbfolge
- Reihung nach Alter des Herzogsgeschlecht - Lindencrone - Norrby - Kystland
- geht auf den amtierenden Herzog über und gilt von da an wie unter §2 geschildert, wobei die Bærnadøtts das vakante Herzogtum übernehmen

§4 Thronverzicht
- offizielles Schreiben des Königs mit eigenhändiger Unterschrift, die Nachfolge bei Verzicht wird ebenfalls durch das Erbfolgegesetz geregelt

§5 Statthalter
- wenn Thronfolger noch nicht volljährig - d.h. das 18. Lebensjahr erreicht hat - übernimmt an seiner statt ein Statthalter das Königsamt bis zur Volljährigkeit - im Normalfall die Eltern, falls diese verhindert sind (Tod) wird vom Adelsrad ein Statthalter aus den Reihen der Adeligen bestimmt. Sollte sich kein vertrauenswürdiger Kandidat finden, kann ein Bürgerlicher gewählt werden

§6 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch die Königin in Kraft.
Abänderungen bedürfen der Zustimmung der Königin, des Adelsrats und eine Konsensentscheidung der Regierung.

Luisa Gronen

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4

Montag, 14. Februar 2011, 15:16

Handlung

Fragt sich, woher die Geschäftigkeit aus dem Büro ihres Kollegen kommt. Er selbst kann es nicht sein, da er nie seinen Amtseid abgelegt hat und somit folglich nicht im Amt sein kann.


5

Dienstag, 5. April 2011, 13:00

Handlung

Per hat seine Büroräume wieder bezogen und es fällt ihm beim Durchblättern der Akten der alte Entwurf für das Erbfolgegesetz in die Hände. Er nimmt das Blatt und überfliegt seine ersten Ausarbeitungen zu dem Thema. Dann zerknüllt er den Zettel und wirft ihn in den Mülleimer, nur um ihn wenig später wieder herauszuholen und die einzelnen Punkte von neuem zu durchdenken.


6

Mittwoch, 13. April 2011, 17:25

Handlung

Ein Bote bringt die Tagesordnung für die Freitag stattfindende Regierungssitzung in das Büro von Per Andersen und lässt sich die Annahme mit einer Unterschrift bestätigen.



Zitat

Einladung zur

Regierungssitzung

am Freitag, den 15. April 2011 um 8.00 Uhr im Sitzungssaal des Staatsministriet.



Tagesordnung

1. Eröffnung der Sitzung durch den Statskommissær.
2. Bestätigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung
3. Annahme des provisorischen Haushalts und des Haushalts für die Monate von Juli bis Dezember durch die Regierung.
4. Bericht der Außenministerin
5. Bericht des Innenministers
6. Bericht des Wirtschaftsministers
7. Allfälliges


7

Donnerstag, 14. April 2011, 16:59

Handlung

Per nimmt die Tagesordnung zur Kenntnis und widmet sich dann wieder dem Entwurf eines Staatsbürgerschaftsgesetzes, das all den Anforderungen gerecht wird, die in der letzten Regierungssitzung an dieses gestellt wurden.



Zitat

Staatsbürgerschaftsgesetz



§1 Zweck
(1) Dieses Gesetz regelt die Formalitäten zur Erlangung der lillischen Staatsbürgerschaft.

§2 Staatsbürger
(1) StaatsbürgerIn ist jedeR im Königreich Lillemark geborene Mensch.
(2) Vom Einwohnermeldeamt ist mit der Geburtsurkunde gleichzeitig auch eine Staatsbürgerschaftsurkunde auszustellen.

§3 Staatsbürgerschaftsurkunde
(1) Die Staatsbürgerschaftsurkunde beinhaltet folgende Merkmale:
- Vor- und Nachname des Staatsbürgers/ der Staatsbürgerin
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Datum und Ort der Ausstellung
- Amtssiegel der Königin/ des Königs

§4 Staatsbürgerschaftsanträge
(1) Personen, die nicht im Königreich Lillemark geboren wurden, können beim Einwohnermeldeamt einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen, wenn sie im Königreich Lillemark seit mehreren Monaten ihren Hauptwohnsitz unterhalten.
(2) Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnanschrift des Hauptwohnsitzes
- Grund der Antragstellung
(3) Der Bescheid über den Entscheid des Staatsbürgerschaftsantrags muss dem Antragssteller/ der Antragsstellerin binnen vier Wochen ab Antragsstellung zugestellt werden.

§5 Asylantrag
(1) Bei politischer, religiöser, ethnischer, oder sonstiger Verfolgung im Heimatland kann von dem Vertriebenen/ der Vertriebenen im Königreich Lillemark ein Antrag auf Asyl gestellt werden.
(2) Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnanschrift des Hauptwohnsitzes
- Grund der Antragstellung
(3) Asylanträge sind von der Behörde einer gründlichen Überprüfung des Asylgrundes zu unterziehen. Bis zum Erteilen des behördlichen Bescheids erhält der Asylwerber/ die Asylwerberin einen vorläufigen Aufenthaltstitel, welcher ihn/ sie zum Bleiben im Königreich Lillemark berechtigt.
(4) Der Aufenthaltstitel ist auf die Dauer des Asylverfahrens begrenzt.

§6 Einreise, Touristenvisum

§7 Rechte der StaatsbürgerInnen

§8 Pflichten der StaatsbürgerInnen

§9 Schlussbestimmungen

8

Sonntag, 1. Mai 2011, 11:53

Zitat

Staatsbürgerschaftsgesetz



§1 Zweck
(1) Dieses Gesetz regelt die Formalitäten zur Erlangung der lillischen Staatsbürgerschaft, sowie den Aufenthalt von Staatsangehöriger anderer Nationen.

§2 Staatsbürger
(1) StaatsbürgerIn ist jedeR im Königreich Lillemark geborene Mensch.
(2) Vom Einwohnermeldeamt ist mit der Geburtsurkunde gleichzeitig auch eine Staatsbürgerschaftsurkunde auszustellen.

§3 Staatsbürgerschaftsurkunde
(1) Die Staatsbürgerschaftsurkunde beinhaltet folgende Daten und Merkmale:
- Vor- und Nachname des Staatsbürgers/ der Staatsbürgerin
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Datum und Ort der Ausstellung
- Amtssiegel der Königin/ des Königs

§4 Staatsbürgerschaftsanträge
(1) Personen, die nicht im Königreich Lillemark geboren wurden, können beim Amt für Einwohnerangelegenheiten einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen, wenn sie im Königreich Lillemark seit mehreren Monaten ihren Hauptwohnsitz unterhalten.
(2) Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnanschrift des Hauptwohnsitzes
- Grund der Antragstellung
(3) Der Bescheid über den Entscheid des Staatsbürgerschaftsantrags muss dem Antragssteller/ der Antragsstellerin binnen vier Wochen ab Antragsstellung zugestellt werden.

§5 Amt für Einwohnerangelegenheiten (AfEa)
(1) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten untersteht dem Innenministerium.
(2) In den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Einwohnerangelegenheiten fallen:
- das Ausstellen von Ausweisen
- das Ausstellen von Geburtsurkunden
- das Austellen von Staatsbürgerschaftsnachweisen
- Entscheidungen über Staatsbürgerschaftsanträge
- Entscheidungen über Asylanträge nach vorangegangener Weisung durch den/ die InnenministerIn
- das Ausstellen von Touristenvisa
- das Führen eines Melderegisters
- Entscheidungen über den Verlust der Staatsbürgerschaft

§6 Asylantrag
(1) Bei politischer, religiöser, ethnischer, oder sonstiger Verfolgung im Heimatland kann von dem Vertriebenen/ der Vertriebenen im Königreich Lillemark ein Antrag auf Asyl gestellt werden.
(2) Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnanschrift des Hauptwohnsitzes
- Grund der Antragstellung
(3) Asylanträge sind vom Amt für Einwohnerangelegenheiten einer gründlichen Überprüfung des Asylgrundes zu unterziehen. Bis zum Erteilen des behördlichen Bescheids erhält der Asylwerber/ die Asylwerberin einen vorläufigen Aufenthaltstitel, welcher ihn/ sie zum Bleiben im Königreich Lillemark berechtigt.
(4) Der Aufenthaltstitel ist auf die Dauer des Asylverfahrens begrenzt.

§7 Einreise, Touristenvisum
(1) Zur Einreise in das Königreich Lillemark ist jedeR StaatsbürgerIn eines anderen Staates berechtigt.
(2) StaatsbürgerInnen anderer Staaten müssen sich im Königreich Lillemark jederzeit mit einem amtlichen Lichtbildausweis, aus welchem die Staatsbürgerschaft hervorgeht, ausweisen können.
(3) Bei einem längeren Aufenthalt im Königreich Lillemark ist ab einer Aufenthaltsdauer von sechs Wochen oder länger ein Touristenvisum an das Amt für Einwohnerangelegenheiten zu stellen.
(4) Visumsanträge können auch im Vorfeld an die Botschaften des Königreich Lillemarks im jeweiligen Heimatland gestellt werden. Die Botschaften leiten den Visumsantrag an das Amt für Einwohnerangelegenheiten weiter.

§8 Rechte der StaatsbürgerInnen
(1) StaatsbürgerInnen haben alle durch die Verfassung und Gesetze des Königreich Lillemarks garantierten Rechte.

§9 Pflichten der StaatsbürgerInnen
(1) StaatsbürgerInnen müssen blablabla

§10 Verlust der Staatsbürgerschaft
(1) Bei Doppelstaatsbürgerschaften kann das Amt für Einwohnerangelegenheiten nach Entscheidung durch den Inhaber der Staatsbürgerschaften die lillische Staatsbürgerschaft entziehen.

§11 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch die Königin in Kraft.


Punkt 8 und 9 könnte man eigentlich streichen.

9

Sonntag, 1. Mai 2011, 12:20

Zitat

Erbfolgegesetz


§1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz regelt die königliche Erbfolge des Hauses Bærnadøtt.

§2 Erbfolge innerhalb der Familie Bærnadøtt
(1) Gemäß Artikel 10 der lillischen Verfassung ist der erstgeborene Sohn oder die erstgeborene Tochter erster AnwärterIn auf den Thron.
(2) Sollte der oder die Erstgeborene auf sein Anrecht auf den Thron verzichten, folgen die Geschwister in aufsteigender Reihenfolge ihrer Geburtsjahre.
(3) Für den Fall, dass sich kein rechtmäßiger Erbe innerhalb der Familie Bærnadøtt findet, geht die Königswürde an eines der Herzogsgeschlechter über.

§3 Die Herzöge/ Herzöginnen in der königlichen Erbfolge
(1) Gibt es in der Familie Bærnadøtt keinen rechtmäßigen Thronerben, geht die Königswürde/ Königinnenwürde auf den in Jahren ältesten Herzog/ die in Jahren älteste Herzogin über.
(2) Fortan gelten für den neuen Königin die Erbfolgebestimmungen wie unter §2 dieses Gesetzes genannt.
(3) Die Herzogswürde/ Herzoginnenwürde geht in diesem Fall an die verbliebenen Mitglieder der Familie Bærnadøtt über.

§4 Thronverzicht
(1) EinE AnwärteInr auf den Thron kann in einem offiziellen Schreiben auf den Thron verzichten.
(2) Das Schreiben muss an den König/ die Königin gerichtet sein und folgendes beinhalten:
- vollständigen Namen und Titel des Thronanwärters
- Verzichtserklärung (wahlweise mit Begründung)
- eigenhändige Unterschrift des Thronanwärters/ der Thronanwärterin
- Unterschrift eines Zeugen/ einer Zeugin
(3) Der König/ Die Königin ist verpflichtet die Verzichtserklärung zur Kenntnis zu nehmen.
(4) Anstelle des verzichtenden Thronanwärters/ der verzichtenden Thronanwärterin rücken die in der Erbfolge als nächstes Berechtigten.

§5 Statthalter
(1) Im Falle, dass ein künftiger König/ eine künftige Königin bei seiner/ ihrer Thronbesteigung das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, übernimmt an seiner/ ihrer statt ein Statthalter das Königsamt bis zur Volljährigkeit des Königsin/ der Königin.
(2) Statthalter sind in erster Linie Mutter oder Vater des Königs/ der Königin.
(3) Sind Mutter oder Vater des Königs/ der Königin durch Tod, Krankheit oder Unzurechnungsfähigkeit nicht in der Lage die Aufgabe des Statthalters zu übernehmen, regiert der Adelsråd als kollektiv.
(4) Entscheidungen, die der Adelsråd in Funktion des königlichen Statthalters fällt, müssen nach dem Einstimmigkeitsprinzip getroffen werden.

§6 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch die Königin in Kraft.
(2) Abänderungen bedürfen der Zustimmung der Königin, des Adelsråds und einer Konsensentscheidung der Regierung.

10

Montag, 16. Mai 2011, 11:51

Handlung

Sebastian klopft kurz an und betritt das Büro des Innenministers. Er berichtet ihm über die Ermittlungsfortschritte im Fall der beiden Bombenattentate in Årphus und dass die gebildete Sonderkommission unter seiner Leitung nun eine heiße Spur verfolgt, die, wenn alles gut geht, zu Verhaftungen der Attäter in den nächsten Stunden führt. Er muss nicht dazu sagen, dass hierbei die höchste Geheimhaltung gilt. Sebastian beantwortet noch sämtliche Fragen des Innenministers und verlässt dann genauso eilig wie er gekommen war dessen Büro.


11

Mittwoch, 15. Juni 2011, 17:11

Handlung

Ein Bote miz einem Schreiben für den Innenminister trifft ein.



Zitat


Sehr geehrter Herr Andersen,

hiermit erbittet der Adelsråd Ihre Anwesenheit bei der gerade stattfindenen Sitzung zwecks Klärung Ihres Vorschlages der Abgabe der Kulturförderung an die Herzogtümer.

Mit freundlichen Grüßen

Mathis Henrik af Sundstrom

12

Donnerstag, 16. Juni 2011, 14:26

Handlung

Per starrt verdutzt auf das Schreiben, das er liest sobald der Bote gegangen ist. Der Adelråd glaubt auch er hätte sonst gar nichts zu tun. Dennoch lässt er seine seine Akten so wie sie sind auf dem Schreibtisch liegen und begibt sich hinüber zum Tagungsort des Adelsråds.


13

Donnerstag, 4. August 2011, 10:00

:tele:

14

Donnerstag, 4. August 2011, 10:19

Handlung

Die Sekretärin von Per geht ans Telefon.



Büro des Innenministers, guten Tag.

15

Donnerstag, 4. August 2011, 10:37

Schönen guten Tag, af Sundstrom hier. Ich hätte gerne Herrn Andersen gesprochen.

16

Donnerstag, 4. August 2011, 10:39

Der Herr Minister ist diese Woche nicht im Büro. In welcher Angelegenheit hätten Sie ihn denn gerne gesprochen?

17

Donnerstag, 4. August 2011, 10:49

Es geht um die Verordnung, die uns Herzögen die Kulturförderung des Königreichs übertragen soll.
Ich wollte nur wissen, wie weit der Herr Minister damit ist.

18

Donnerstag, 4. August 2011, 11:14

Tut mir leid, da weiß ich nichts genaueres darüber. Aber ich werde ihm sagen, dass er sich bei Ihnen melden soll sobald er wieder im Büro ist.

19

Donnerstag, 4. August 2011, 18:33

Mhm.. ja.. das wäre gut wenn Sie ihm das ausrichten würden.

20

Donnerstag, 4. August 2011, 18:37

Natürlich, Hoheit. Ich werde es ihm verlässlich ausrichten.

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