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Liebe Besucher,
das Projekt Kongeriget Lillemark hat nun nach 3 1/2 Jahren sein Ende gefunden.
Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)
Alles Gute!
Die Lillen
Zitat
Gesetz über die Diplomatie / Diplomatiegesetz (DiploG)
I. Abschnitt - Grundlagen
§1 Zweck(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang des Kongeriget Lillemarks mit anderen Staaten sowie dessen Repräsentanten.
§2 Begriffsbestimmungen
Für dieses Gesetz gilt als
(1) BotschafterIn: jede Person, die von einem ausländischen Staat gemäß dessen Recht als BotschafterIn in das Kongeriget Lillemark entsandt und als solcheR von der Königin/ dem König akkreditiert wurde;
(2) Ausländischer Staatsgast: jede Person aus einem ausländischen Staat, die in ihrem Herkunftsstaat Regierungsmitglied oder Staatsoberhaupt ist;
(3) LillischeR BotschafterIn: jede Person, die von der Königin/ dem König ernannt und als BotschafterIn des Kongeriget Lillemark in einen anderen Staat oder zu einer internationalen Organisation entsandt wurde.
§3 Exterritorialität, Immunität
(1) Gebäude der diplomatischen Vertretung eines Botschafters, der/ die BotschafterIn selber und ausländische Staatsgäste dürfen durch Organe und Behörden des Kongeriget Lillemark nicht belangt werden. Sie unterliegen allein dem Recht des Herkunftsstaates.
§4 Aufhebung von Exterritorialität & Immunität
(1) Verletzt einE BotschafterIn oder ausländischer Staatsgast das lillische Recht kann er/sie durch den/ die für Auswärtiges zuständigen MinisterIn ausgewiesen werden. Über die Ausweisung eines Botschafters/ einer Botschafterin ist der Herkunftsstaat sowie der/ die lillische König/ Königin vorab zu informieren.
(2) Beleidigungen oder Herabwürdigungen von Verfassungsorganen des Kongeriget Lillemark oder deren Mitglieder können entsprechend den Bestimmungen in §4 Absatz 1 geahndet werden.
(3) Der/ Die für Auswärtiges zuständige MinisterIn kann ausländische Staatsgäste ausweisen oder deren Einreise unterbinden, wenn in ihrem Staat systematisch Menschenrechte der BürgerInnen verletzt werden. Dasselbe gilt, wenn nach Ansicht des/ der für Auswärtiges zuständigen MinisterIn die Sicherheit des ausländischen Staatsgastes im Kongeriget Lillemark nicht gewährleistet werden kann.
(4) Der/ Die für Auswärtiges zuständige MinisterIn hat das Recht die Exterritorialität von Gebäuden einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Gerichts für maximal 24 Stunden einzuschränken um ausschließlich flüchtige Straftäter zu verfolgen. Weitere Maßnahmen sind nur mit Zustimmung des Botschafters gestattet.
II. Abschnitt - Der Diplomatische Dienst
§5 Zusammensetzung
(1) Der Diplomatische Dienst besteht aus dem/ der für Auswärtiges zuständigen MinisterIn, dem König/ der Königin sowie den lillischen BotschafterInnen. Er tritt regelmäßig mindestens einmal pro Monat zusammen, tauscht Informationen aus und erörtert Strategien für die Außenpolitik des Kongeriget Lillemark.
(2) Die Leitung obliegt dem/ der für Auswärtiges zuständigen MinisterIn.
§6 Pflichten
(1) Lillische BotschafterInnen repräsentieren das Kongeriget Lillemark als Staat. Sein Ansehen im Ausland zu mehren ist ihre oberste Pflicht.
(2) Lillische BotschafterInnen informieren im Rahmen von Zusammentritten des Diplomatischen Dienstes über Geschehnisse im Entsendestaat. Des Weiteren kann der/ die für Auswärtiges zuständige MinisterIn Berichte einfordern.
(3) Lillische Botschafter sind an Weisungen des/ der für Auswärtiges zuständigen MinisterIn gebunden. DieseR kann per Verordnung die Pflichten der lillischen BotschafterInnen näher bestimmen.
§7 Abberufung, Ausscheiden aus dem Amt
(1) Der/ Die für Auswärtiges zuständige MinisterIn kann eineN lillischeN BotschafterIn jederzeit abberufen, wenn dieseR seineN gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt oder der/ die lillische BotschafterIn um die Abberufung bittet.
(2) Eine Abberufung durch den/ die für Auswärtiges zuständigen MinisterIn muss erfolgen, wenn der Empfangsstaat den lillischen Botschafter ausweist.
(3) Ein Lillischer Botschafter scheidet in jedem Fall durch Tod, Verlust der lillischen Staatsbürgerschaft aus dem Amt. Eine förmliche Entlassung ist in dem Fall nicht notwendig. // Gesuch um Ruhestandsversetzung?
III. Abschnitt - Schlussbestimmungen
§8 Grundsätze diplomatischer Beziehungen
(1) Dem Kongeriget Lillemark ist es untersagt mit Staaten, in denen die Würde des Menschen systematisch verletzt wird oder in denen ein militärisches Regierungssystem herrscht, Freundschafts- oder Beistandsabkommen einzugehen. // Def. von Freundschafts- oder Beistandsabkommen? Welche Arten von Verträgen darf/ soll der lillische Staat schließen?
§9 Information der Öffentlichkeit
(1) Der/ Die für Auswärtiges zuständige MinisterIn informiert in geeigneter Form öffentlich über diplomatische Beziehungen des Kongeriget Lillemark zu auswärtigen Staaten. Die Informationen sind aktuell zu halten.
§10 Schutz lillischer StaatsbürgerInnen
(1) Sieht der/ die für Auswärtiges zuständige MinisterIn die Sicherheit lillischer StaatsbürgerInnen bei Reisen in einem anderen Staat als nicht gewährleistet an oder besteht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, so hat er für den betroffenen Staat eine öffentliche Reisewarnung auszugeben. // Arten von Reisewarnungen bzw. verschiedene Gefahrenstufen?
(2) Sind lillische StaatsbürgerInnen in anderen Staaten akut gefährdet oder wurden bereits in mehrfachen Fällen verletzt oder getötet, so hat der/ die für Auswärtiges zuständige MinisterIn den lillischen StaatsbürgerInnen im betroffenen Staat die Rückkehr in das Kongeriget Lillemark zu empfehlen. In diesem Fall sind die Botschaften vor Ort zur Unterstützung verpflichtet. // in welchen Fällen folgt die Evakuierung des Botschaftspersonals?
§11 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch die Königin in Kraft.
Sie lacht innerlich. Die Königin nimmt an einer Regierungssitzung teil? Das wird in tausend Jahren nicht geschehen.
Erstmals seit Emmi zur Außenministerin ernannt wurde, hat Lucas eine Sitzung der Regierung einberufen. Er kann nicht glauben, dass es ihm nun genauso ergeht wie allen Politikern, die er bislang beraten hat. Die Zeit läuft wie Sand durch seine Finger und es ist kaum ein Fortschritt feststellbar. Ärgerlich.
Er starrt auf die Kaffeetasse vor sich am Tisch und wartet, dass die Minister und Ministerin eintreffen.
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