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Die Lillen

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Montag, 7. Mai 2012, 20:12

Vorlage Vereinssatzung

Das Indenrigsministeriet stellt eine allgemeine Vorlage für eine Vereinssatzung zur Verfügung, die neuen Vereinen als Basis für ihr Vereinsstatut dienen kann.


Zitat

Satzung des Vereins für [Name einfügen]


1. Vereinsname und -sitz
a) Der Verein trägt den Namen [Name einfügen].
b) Er hat seinen Sitz in [Name der Stadt, Anschrift].
c) Der Verein ist in das Vereinsregister des Indenrigsministeriet eingetragen und trägt daher die Initialen "e.V." für "eingetragener Verein" im Namen.

2. Vereinszweck
a) Ziel des Vereins ist es [Ziel einfügen - wie bereits im Antrag definiert]

3. Mitglieder
a) Mitglied des Vereins kann jedeR volljährige, lillische StaatbürgerIn sein.
b) Für eine Mitgliedschaft muss ein schriftlicher Mitgliedsantrag an den Vereinsvorstand gestellt werden. Gleiches gilt für einen Austritt aus dem Verein.
c) Vereinsmitglieder sind zwei Monate nach Eintritt bei der Mitgliederversammlung stimm- und antragsberechtigt.
d) Zur Unterstützung des Vereinszwecks entrichten die Mitglieder einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der vom Vereinsvorstand festgelegt wird.

4. Die Mitgliederversammlung
a) In der Mitgliederversammlung sind alle Vereinsmitglieder berechtigt Anträge einzubringen und ihr Stimmrecht auszuüben.
b) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder zwei Monate nach Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vereinsvorstand.
c) Die Mitgliederversammlung wählt den Vereinsvorstand und die RechnungsprüferInnen.
d) Die Mitgliederversammlung genehmigt das Budget und den Rechnungsabschluss.
e) Der Ausschluss von Mitgliedern muss von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.
f) Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 Mehrheit die Auflösung des Vereins beschließen.

5. Der Vereinsvorstand
a) Der Vereinsvorstand besteht aus einem Obmenschen und dessen StellvertreterIn. Sie werden auf der Mitgliederversammlung gewählt.
b) Der Vorstand führt die operativen Geschäfte des Vereins.
c) Ein neuer Vorstand ist dem Indenrigsministeriet zu melden.
d) Der Vereinsvorstand muss zumindest einmal im Jahr oder auf Wunsch der Mitglieder eine Mitgliederversammlung einberufen.
e) Der Vereinsvorstand entscheidet über die Aufnahme und Ausschluss neuer Mitglieder. Der Ausschluss von Mitgliedern muss auf der nächsten Mitgliederversammlung von dieser bestätigt werden.